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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragserteilung
Verkauf, Lieferung und sonstige Rechtsgeschäfte erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige allgemeine Bedingungen des Käufers haben für uns keine Geltung, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Alle weiteren Vereinbarungen sowie Abänderungen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Lieferungsaufträge sind für den Besteller bindend. Soweit Lieferungsangebote diesen Aufträgen vorausgehen, sind sie auf die Dauer von 6 Wochen als feste Vertragsangebote anzusehen, anschließend sind sie freibleibend. Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn die Annahme binnen zwei Wochen von uns schriftlich bestätigt wird.

2. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Um eine bestmögliche Behandlung auf dem Transport zu gewährleisten, behalten wir uns vor, Art und Weg des Versandes selbst zu bestimmen. Sollten dennoch Transportschäden eintreten, ist folgendes zu beachten: Die Packstücke müssen sofort bei der Anlieferung auf äußerliche einwandfreie Beschaffenheit geprüft werden. Sichtbare Schäden bitte sofort auf den Frachtpapieren der Spedition quittieren lassen. Bei verdeckten Schäden sind der ausliefernde Spediteur und wir innerhalb von 4 Tagen zu benachrichtigen (Schadensprotokoll). Beschädigte Ware kann ohne vorherige Absprache nicht an uns zurückgeschickt werden.
Bei Rücksendung von Waren trägt der Käufer die Versandkosten selbst!

3. Konstruktionsänderungen, Farbabweichungen
Geringfügige Abweichungen in den Maßen und in der Form und Farbe sind uns gestattet und berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung. Durch technische Fortschritte bedingte Verbesserungen bleiben vorbehalten.

4. Lieferzeit
wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Absendung der Ware vom Werk. Die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, sind aber ohne Verbindlichkeit. Ersatzansprüche ohne in Verzugsetzung durch den Besteller aus nicht eingehaltenen Lieferfristen sind ausgeschlossen. Ferner berechtigt die Nichteinhaltung der Lieferfristen den Käufer nicht, ohne Fristsetzung mit angemessener Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höhere Gewalt und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadenersatz geltend machen oder Nachlieferung verlangen kann. Bei Bestellung auf Abruf ist der Käufer spätestens 14 Tage nach dem bestätigten Termin zur Abnahme verpflichtet. Der Abruf muß mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.

5. Mängelrügen
Beanstandungen erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb einer Woche, nach Eintreffen beim Empfänger bei uns schriftlich eingehen. Etwaige Schäden durch den Versand behandeln wir wie in Punkt 2 beschrieben. Wird eine Beanstandung von uns als berechtigt anerkannt, so steht uns das Recht zu, die Ware entweder ordnungsgemäß herzustellen oder Ersatzlieferung zu leisten. Rücksendung beanstandeter Ware ohne ausdrückliche Genehmigung ist nicht gestattet.

6. Zahlungsbedingungen
Konditionen: 30 Tage netto Kasse. Abzüge irgendwelcher Art (Porto etc.) sind nicht gestattet. Die Möglichkeit zur Nachbesserung muss mindestens zweimal unter angemessenen Fristen gewährt werden. Danach hat der Besteller Rücktrittsrecht, das binnen zwei Wochen, nachdem die letzte Nachbesserung durchgeführt wurde, auszuüben ist. Verzugszinsen können in Höhe des Bundesbankdiskontsatzes zuzüglich 2 % berechnet werden. Zahlungen sind grundsätzlich in der fakturierten Währung zu leisten.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis der Käufer sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, der sich aus vierteljährlichem Abschlusstermin ergibt, bezahlt hat oder die in Zahlung gegebenen Schecks eingelöst sind. Eine Verfügung über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist dem Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet, insbesondere dürfen derartige Waren weder verpfändet noch zur Sicherheit übergeben werden. Wird die Ware veräußert oder sonst an dritte Personen abgegeben, so werden hiermit die dem Käufer gegenüber dem Dritten erwachsenden Forderungen und Ansprüche schon jetzt im voraus an uns abgetreten. Der Lieferer kann die Abtretung offenlegen, wenn trotz Mahnung unter Einhaltung der Mahnfrist von 10 Tagen nicht gezahlt wurde. Verkauft der Käufer selbst die Ware unter Eigentumsvorbehalt weiter, so behält er hierdurch das Eigentumsrecht für uns vor. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenständen ab und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Käufer ist verpflichtet, Pfändungen von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder von abgetretenen Forderungen und Ansprüche dem Lieferer sofort anzuzeigen. Der Käufer trägt die Kosten einer Intervention und hat sie auf Verlangen des Lieferers vorzulegen. Die durch den erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt seitens unseres Kunden an uns vorweg abgetretenen Forderungen gegen seine Schuldner werden uns in Höhe der Forderungsbeträge freigegeben, die 120 % des Nennwerts der Forderungen gegen unseren Kunden übersteigen.

8. Erfüllungsort
für den kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Lichtenfels. Für sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten, auch aus Wechseln und Schecks, ist das Amtsgericht in Lichtenfels ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes ausschließlich zuständig, soweit es sich um kaufmännischen Geschäftsverkehr handelt.

9. Allgemeines
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, gelten die übrigen in ihrer Wirksamkeit unbeschränkt. Die unwirksame Bestimmung soll in der Form verbindlich sein, wie sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht und Wirksamkeit zu erlangen vermag.